Therapie
Verordnung/Verrechnung
Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis mit allen Krankenkassen .
Voraussetzung dafür ist eine Verordnung für logopädische Therapie (10x 60 min), die Sie von einem Facharzt (HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Kinderarzt, …) erhalten. Diese muss grundsätzlich vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden . Derzeit ist die Bewilligungspflicht bei der ÖGK (voraussichtlich bis 2025) ausgesetzt.
Sie erhalten nach jeder Therapieeinheit von mir eine Honorarnote mit der Bitte um Überweisung. Im Anschluss an die Therapie reichen Sie die bewilligte Verordnung sowie die Honorarnoten samt Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Refundierung von üblicherweise 50 – 60 % der Therapiekosten.
Eine Therapieeinheit umfasst logopädische Leistungen mit und für den Patienten. Das Honorar richtet sich nach dem Störungsbild und der daraus resultierenden Dauer der Therapieeinheit.
Terminvereinbarung
Bitte melden Sie sich bei mir telefonisch oder per SMS unter +43 664 22 34 690.
Sollten Sie per E-Mail (baerbel@weissl.name) mit mir Kontakt aufnehmen wollen, schreiben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer für Rückfragen dazu.